Unternehmerische Steuererklärungen
Digital oder persönlich in Wolfsburg
In Ihren Steuererklärungen stecken große Einsparpotenziale und erhebliche Kostenrisiken gleichermaßen. Eine Vielzahl an Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften sowie stetig neue Urteile und Vorgaben erschweren es zunehmend, Steuererklärungen optimal zu Ihren Gunsten zu gestalten. Wir behalten für Sie den Überblick und erstellen Ihre unternehmerischen Steuererklärungen mit viel Fachwissen und einem geschulten Blick fürs Detail.
Ihre Vorteile
- Ständige Weiterbildung: Wir legen aktuelle Änderungen und Urteile zu Ihrem Vorteil aus.
- Engagement: Statt Dienst nach Vorschrift, suchen wir aktiv nach Optimierungspotenzialen.
- Amtserfahrung: Dank unserer vielen Mandanten kennen wir den Kurs der regionalen Finanzämter.
- Einspruch-Erfahrung: Aus Erfahrung wissen wir, wann sich ein Einspruch für Sie lohnt.
Komplettservice für Steuererklärungen
Erklären und prüfen
Über das Erstellen Ihrer Steuererklärungen hinaus prüfen wir im Anschluss auch Ihren Steuerbescheid und beraten Sie zu einem eventuell sinnvollen Einspruch. Übrigens: Ihre Unterlagen können Sie uns sowohl in Papierform einreichen als auch gern digital. Gemeinsam gestalten wir die Zusammenarbeit so, dass wir Sie über den gesamten Prozess hinweg bestmöglich entlasten.
Umsatzsteuer
Sie müssen nicht an die regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen denken – das erledigen wir.
Gewerbesteuer
Wir klären für Sie, ob Sie der Gewerbesteuer unterliegen, und erstellen ggf. Ihre Gewerbesteuererklärung.
Körperschaftsteuer
Beim Erstellen Ihrer Körperschaftsteuererklärung suchen wir aktiv nach Optimierungspotenzialen.
Jahresabschluss
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Steuererklärungen
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Auch die einfache Buchführung birgt manches Komplizierte. Wir unterstützen Sie bei Ihrer EÜR.
Bescheide prüfen
Viele Steuerbescheide sind fehlerhaft. Vermeiden Sie Nachteile durch unsere fachkundige Prüfung.
Einspruch einlegen
Erhöhen Sie die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Einspruchs gegen die Steuererklärung mit unserer Hilfe.
FAQ
Die häufigsten Fragen
Die Frage der Kosten kann man grundsätzlich erstmal nicht pauschal beantworten, da die Vergütung von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften für steuerberatende Leistungen, die sogenannten Vorbehaltsaufgaben, in der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt worden sind. Natürlich kommt es auch immer auf den Einzelfall an, wenn z.B. Unterlagen nicht sortiert sind oder aber Unterlagen nachgefordert werden müssen. Eine gut sortiere/vorbereitete Steuererklärung erspart dem Steuerberater nicht nur wertvolle Zeit, sondern erspart auch unnötige Zeit, die abgerechnet werden muss.
Das Kennenlerngespräch ist in jedem Fall kostenfrei für Sie.
Das ist jederzeit möglich. Sie allein entscheiden, wen Sie mit der Vertretung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Aufgrund des Berufsrechtes für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet bei Unternehmen die notwendigen Daten unproblematisch auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Beim Finanzamt wird eine
von Ihnen unterschriebene Vollmacht eingereicht mit dem Namen des neuen Beraters, sodass auch dort die Information vorliegt.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten. Auf Wunsch beraten wir Sie auch bei Ihnen vor Ort.
Kein Problem! Sie können Ihre Belege auch digital einreichen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Bitte vereinbaren Sie mit uns für die Abgabe Ihrer Unterlagen einen Termin. Sollten sich im Rahmen der Bearbeitung Rückfragen ergeben, werden wir Sie kontaktieren. Sobald Ihre Steuererklärung fertiggestellt ist, senden wir Ihnen eine Ausfertigung zur Prüfung und Durchsicht, eine Freigabeerklärung und, falls noch vorhanden, nicht mehr benötigte Unterlagen zu. Sofern Sie keine Änderungswünsche haben, unterschreiben Sie einfach die beigefügte Freigabeerklärung und senden uns diese zu. Wir übermitteln dann nach drei Tagen Ihre Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt.
Etwaige Rückfragen vom Finanzamt werden, falls erforderlich, nach Rücksprache mit Ihnen durch uns bearbeitet. Der Bescheid wird von uns geprüft und an Sie weitergeleitet. Falls erforderlich stellen wir auch Änderungsanträge oder legen Einspruch gegen falsche erhobene Bescheide ein.
Weitere Leistungen
Darf es noch etwas mehr sein? Wählen Sie aus unserem Leistungsangebot die Bausteine, die Sie bestmöglich entlasten.