Private Steuererklärungen
Schnell und persönlich aus Wolfsburg
Wenn Sie schon zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, dann soll diese doch bitte so optimal wie möglich für Sie ausfallen. Wir erstellen nicht nur Ihre privaten Steuererklärungen, sondern helfen Ihnen durch zahlreiche Steuertipps und ein geschultes Auge auch dabei, kein Geld zu verschenken.
Ihre Vorteile
- Saubere Erklärungen: Was gehört an welche Stelle? Wir füllen Ihre Steuererklärung richtig aus.
- Steuern sparen: Schöpfen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Steuerrecht bietet, maximal aus.
- Zeit sparen: Sparen Sie sich aufwendiges Recherchieren und nutzen Sie lieber unser gesichertes Wissen.
- Einfache Sprache: Wir erklären Ihnen alles so, dass Sie es auch als Laie gut verstehen.
Unsere Leistungen
So einfach geht Steuererklärung
Egal, welche Steuererklärungen wir für Sie erstellen sollen: Unser Anspruch ist es immer, Ihnen den Ablauf so einfach wie möglich zu gestalten. Darum nehmen wir uns viel Zeit für Erläuterungen und entlasten Sie von allerlei zeitaufwendigem Papierkram.
Einkommensteuer
Warum dem Finanzamt etwas schenken? Wir erstellen und optimieren Ihre Einkommensteuererklärung.
Grundsteuer
Bei der Grundsteuer haben sich viele Änderungen ergeben. Wir beraten und begleiten Sie.
Feststellungserklärung
Wir prüfen, ob Sie eine Feststellungserklärung abgeben müssen, und erstellen diese für Sie.
Jahresabschluss
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Steuererklärungen
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FAQ
Die häufigsten Fragen
Die Frage der Kosten kann man grundsätzlich erstmal nicht pauschal beantworten, da die Vergütung von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften für steuerberatende Leistungen, die sogenannten Vorbehaltsaufgaben, in der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt worden sind. Natürlich kommt es auch immer auf den Einzelfall an, wenn z.B. Unterlagen nicht sortiert sind oder aber Unterlagen nachgefordert werden müssen. Eine gut sortiere/vorbereitete Steuererklärung erspart dem Steuerberater nicht nur wertvolle Zeit, sondern erspart auch unnötige Zeit, die abgerechnet werden muss.
Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag wurde von 9.744 Euro im Jahr 2021 auf 9.984 Euro für das Jahr 2022 angehoben.
Natürlich überprüfen wir für Sie gerne, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Bei der Steuerklassen-Kombination III und V sind Sie verpflichtet im betreffenden Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Natürlich können wir für Sie auch die optimale Steuerklassen-Kombination berechnen.
Übersteigen alle Einnahmen aus Lohnersatzleistungen in einem Jahr den Betrag von 410 Euro sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Obwohl diese Entgeltersatzleistungen an sich nicht steuerpflichtig sind, so werden diese zur Berechnung des persönlichen Steuersatzes, der auf das restliche Einkommen angewandt wird, herangezogen. Diese Lohnersatzleistungen unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Damit wir Ihnen die Arbeit etwas erleichtern, haben wir sogenannte Checklisten erstellt (Einkommensteuer allgemein u. Vermietung und Verpachtung).
Das ist jederzeit möglich. Sie allein entscheiden, wen Sie mit der Vertretung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Aufgrund des Berufsrechtes für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet bei Unternehmen die notwendigen Daten unproblematisch auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Beim Finanzamt wird eine
von Ihnen unterschriebene Vollmacht eingereicht mit dem Namen des neuen Beraters, sodass auch dort die Information vorliegt.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten. Auf Wunsch beraten wir Sie auch bei Ihnen vor Ort.
Kein Problem! Sie können Ihre Belege auch digital einreichen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Bitte vereinbaren Sie mit uns für die Abgabe Ihrer Unterlagen einen Termin. Sollten sich im Rahmen der Bearbeitung Rückfragen ergeben, werden wir Sie kontaktieren. Sobald Ihre Steuererklärung fertiggestellt ist, senden wir Ihnen eine Ausfertigung zur Prüfung und Durchsicht, eine Freigabeerklärung und, falls noch vorhanden, nicht mehr benötigte Unterlagen zu. Sofern Sie keine Änderungswünsche haben, unterschreiben Sie einfach die beigefügte Freigabeerklärung und senden uns diese zu. Wir übermitteln dann nach drei Tagen Ihre Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt.
Etwaige Rückfragen vom Finanzamt werden, falls erforderlich, nach Rücksprache mit Ihnen durch uns bearbeitet. Der Bescheid wird von uns geprüft und an Sie weitergeleitet. Falls erforderlich stellen wir auch Änderungsanträge oder legen Einspruch gegen falsche erhobene Bescheide ein.
Mandantenbereich
Formulare
Weitere Leistungen
Darf es noch etwas mehr sein? Wählen Sie aus unserem Leistungsangebot die Bausteine, die zu Ihrem persönlichen Bedarf passen.