Lohn- und Gehaltsabrechnung
Von Ihren Lohn-Profis aus Wolfsburg
Verschaffen Sie sich einen Vorteil im Fachkräfte-Wettbewerb und nutzen Sie die vielfältigen steuergünstigen Möglichkeiten, Ihre Mitarbeiter mit gezielten Prämien, Zuschüssen und Vergünstigungen zu binden. Wir beraten Sie zu Ihren zahlreichen Optionen und übernehmen gern auch deren praktische Abwicklung im Rahmen Ihrer laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Ihre Vorteile
- Rechtssicherheit: Vermeiden Sie teure Fehler durch die Auslagerung an unsere Experten.
- Gestaltungsoptionen: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten dank unserer Beratung optimal aus.
- Zeitersparnis: Gewinnen Sie Freiraum, indem Sie die aufwendige Abrechnung abgeben.
- Skalierbarkeit: Lassen Sie Ihr Unternehmen wachsen, ohne dass Ihr Abrechnungsaufwand steigt.
Kompletter Service
Lohn und Gehalt sauber abgerechnet
Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind besonders heikel. Denn neben dem Steuerrecht berühren sie auch das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Auch kleine Fehler oder Ungenauigkeiten können dadurch schnell zeit- und kostenaufwendige Folgen haben. Mit unserem Abrechnungsservice sind Sie auf der sicheren Seite – und erhalten obendrein wertvolle Tipps, wie Sie und Ihre Arbeitnehmer maximal von den aktuellen Regelungen profitieren.
Laufende Lohnbuchhaltung
Korrekte Abrechnungen gegenüber Arbeitnehmern, Finanzamt und Sozialversicherungsträgern.
An- & Abmeldungen
Wir erledigen Ihre An- und Abmeldepflichten beim Einstieg und Ausscheiden Ihrer Mitarbeiter.
Fachkräfte binden
Nutzen Sie Möglichkeiten steuerfreier Arbeitnehmeranreize als Vorteil im Fachkräfte-Wettbewerb.
Jahresabschluss
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Steuererklärungen
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Prämien & Zulagen
Erhalten Sie sichere Abrechnungen von Feiertagszuschlägen, Urlaubsgeld, Krankengelt und Co.
Reisekosten
Wir prüfen Ihre Reisekostenabrechnungen und rechnen diese sauber mit allen Beteiligten ab.
Prüfungen
Im Fall von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen stehen wir unterstützend an Ihrer Seite.
FAQ
Die häufigsten Fragen
Interessieren Sie sich für unsere aktuelle Preisliste? Dann klicken Sie hier.
Innerhalb eines Kalendermonats gibt es generell einen Fälligkeitstag. Die Beiträge werden danach in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag für den laufenden Monat fällig.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 €. Anfang 2025 wird dieser auf 12,82 € steigen.
Weitere Leistungen
Darf es noch etwas mehr sein? Wählen Sie aus unserem Leistungsangebot die Bausteine, die Sie bestmöglich entlasten.