Lohn- und Gehalts­abrechnung

Von Ihren Lohn-Profis aus Wolfsburg

Verschaffen Sie sich einen Vorteil im Fachkräfte-Wettbewerb und nutzen Sie die vielfältigen steuergünstigen Möglichkeiten, Ihre Mitarbeiter mit gezielten Prämien, Zuschüssen und Vergünstigungen zu binden. Wir beraten Sie zu Ihren zahlreichen Optionen und übernehmen gern auch deren praktische Abwicklung im Rahmen Ihrer laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Ihre Vorteile

Kompletter Service

Lohn und Gehalt sauber abgerechnet

Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind besonders heikel. Denn neben dem Steuerrecht berühren sie auch das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Auch kleine Fehler oder Ungenauigkeiten können dadurch schnell zeit- und kostenaufwendige Folgen haben. Mit unserem Abrechnungsservice sind Sie auf der sicheren Seite – und erhalten obendrein wertvolle Tipps, wie Sie und Ihre Arbeitnehmer maximal von den aktuellen Regelungen profitieren.

Laufende Lohnbuchhaltung

Korrekte Abrechnungen gegenüber Arbeitnehmern, Finanzamt und Sozialversicherungsträgern.

 

 

 

An- & Abmeldungen

Wir erledigen Ihre An- und Abmeldepflichten beim Einstieg und Ausscheiden Ihrer Mitarbeiter.

 

 

Fachkräfte binden

Nutzen Sie Möglichkeiten steuerfreier Arbeitnehmeranreize als Vorteil im Fachkräfte-Wettbewerb.

 

Jahresabschluss

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Steuererklärungen

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Prämien & Zulagen

Erhalten Sie sichere Abrechnungen von Feiertagszuschlägen, Urlaubsgeld, Krankengelt und Co.

 

 

Reisekosten

Wir prüfen Ihre Reisekostenabrechnungen und rechnen diese sauber mit allen Beteiligten ab.

 

Prüfungen

Im Fall von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen stehen wir unterstützend an Ihrer Seite.

 

Ihr Ansprechpartner

Felix Neumann
Steuerfachwirt und Fachassistent für Lohn & Gehalt –
Teamleiter ESt/Lohn


FAQ

Die häufigsten
Fragen

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Innerhalb eines Kalendermonats gibt es generell einen Fälligkeitstag. Die Beiträge werden danach in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag für den laufenden Monat fällig.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 €. Anfang 2025 wird dieser auf 12,82 € steigen.

Weitere Leistungen

Darf es noch etwas mehr sein? Wählen Sie aus unserem Leistungsangebot die Bausteine, die Sie bestmöglich entlasten.

Individuelle Steuerberatung für Unternehmer

Unternehmerische Steuererklärungen

Digitale Prozesse für Unternehmer

Finanzbuchhaltung

Jahresabschluss

Gründungsberatung

Mitwirkung bei diversen Prüfungen

Geschäftsfeldanalyse

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